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Leseprobe für das Buch Die Müllerfamilie Christ in Oberhessen
Herkunft * Mühlen * Geschichten
von Jürgen Christ:

Zweiter Teil: Kleine Mühlengeschichte

A. Müllers Lust und Leid in der Vergangenheit

Von Mühlen ist schon in der Bibel, bei den alten Griechen und bei den Römern die Rede. Denn es gibt sie - in welcher Form auch immer - seitdem die Menschen Halmfrüchte zerkleinern wollten, um sie als Brei oder Brot zu verzehren. Neben Menschenkraft, Zugtieren ('Eselsmühle') und Wind ist auch das Wasser schon im Altertum zum Betreiben von Mühlen eingesetzt worden. Sie gehören damit zu den ältesten technischen Betrieben überhaupt, und es bedurfte zu allen Zeiten erheblicher technischer und handwerklicher Fertigkeiten, um die Kraft des fließenden Wassers gleichmäßig und gebändigt auf einen oberen Mahlstein (Läuferstein) zu übertragen, der im Zusammenspiel mit seinem unteren Pendant (Bodenstein) das Korn zu Mehl verwandeln sollte. (Alles über Geschichte und Arten von Mühlen: Ernst a.a.O.).
Im beginnenden Mittelalter soll es Zeiten und Gegenden gegeben haben, in denen jedermann, der das Können und die Mittel zum Bau einer Mühle besaß, dies in Ausübung des sogenannten Gemeingebrauchs an den Gewässern auch tun und selbst eine Mühle betreiben konnte. In dieser Zeit gingen die stärksten Impulse allerdings von den Klöstern aus, welche im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit regelmäßig auch Mühlen errichtet haben.
Mit dem Aufkommen des Stände- und Lehnswesens sicherten sich daneben Landes- und Grundherren, aber auch Städte das sogenannte Mühlenregal in ihrem Bereich mit dem Ziel, durch Bau und Betrieb von Mühlen die Ernährung ihrer Untertanen oder Bürger sicherzustellen und sich zugleich eine zuverlässige Quelle dauernder Einnahmen zu verschaffen.
Wer die Mühle dann in der Praxis betrieb, der wurde folgerichtig auch von Kriegs- und Wehrdiensten freigestellt, ja es war ihm sogar untersagt, sein Fortkommen beim Militär zu suchen. Das Gleiche galt übrigens auch für die meist von den Dorfgemeinschaften entlohnten Hirten, denn auch sie durften ihre Herden nicht einfach im Stich lassen. Es konnte also damals nicht einfach irgendwer an geeignetem Ort eine Mühle bauen, sondern der Landesherr oder der von ihm belehnte Grundherr musste den Bau und Betrieb einer Mühle gestatten und den dafür erforderlichen Grund und Boden bereitstellen. Meist lieferte er auch das erforderliche Baumaterial an Steinen, Sand und Holz und verlieh nach der Fertigstellung das 'Mühlenprivileg' auf Zeit (Temporalleihe) an einen ihm geeignet erscheinenden Mann. Der war dafür zur Ablieferung von Naturalien wie Korn oder anderen Erzeugnissen als Leihzins oder auch zu Geldleistungen verpflichtet.
Aus der Mühlenverleihung auf Zeit wurde im 17. und 18. Jahrhundert die sogenannte Erbleihe. Mit dem entsprechenden Vertrag wurde dem Müller ein Anspruch für sich und seine Nachkommen auf Überlassung der Mühle gegen einen bestimmten jährlichen Erbleihzins in Geld - häufig immer noch begleitet von Forderungen auf Naturalien - gewährt. Bei jedem Wechsel des Pächters oder auch des Betreibers durch Erbfolge musste der Leihzins neu ausgehandelt und in dem Erbleihbrief beurkundet werden. Dieser verkörperte nun aber auch ein Recht des Belehnten auf den Besitz und Betrieb der Mühle, welches selbständig veräußert werden konnte, wenn es der Grundherr gestattete.
Erst die napoleonischen Reformen in Westdeutschland und später in den anderen deutschen Ländern (Abschaffung der Leibeigenschaft und des Zehnten, Gleichstellung vor dem Gesetz, Judenemanzipation, Schritte zur Gewerbefreiheit u.a.) eröffneten grundsätzlich für jedermann den Weg zum Bau oder Erwerb einer eigenen Mühle. In sogenannten Allodifikationsgesetzen wurde es 'Erbleihmüllern' in vielen Gebieten ermöglicht, ihre 'Leihmühle' gegen eine finanzielle Ablösung in ihr volles Privateigentum zu übernehmen.

Die Müller der Familie Christ hatten mit diesem aus feudalistischer Zeit stammenden System glücklicherweise nichts mehr zu tun, wohl auch nicht Johann Henrich Christ, der die Gänsmühle in Wieseck in den späten 20er Jahren des 19. Jahrhunderts erworben hatte. Anders erging es aber den vielen mit ihnen verwandten Vorgängerfamilien wie den Dörrs auf der Heuchelheimer Mühle oder den Griebs und Wetz’ auf den Griedeler Mühlen. Sie gehörten dem Landgrafen von Hessen oder anderen Adelshäusern wie den Grafen von Solms oder von Nassau, und ihre damaligen Pächter mussten hart um die Bedingungen der 'Verleihung' und deren Fortsetzung für ihre Nachkommen kämpfen.