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Leseprobe für das Buch Unterwegs als Zollprüfer von Dieter Stolpe:

Was ist ein Büstenhalter?

Sie wundern sich über diese Frage? Sie vermuten eine intime Frage? Oder ist das etwa eine Frage mit erotischem Hintergrund? Nein, es ist eine zollrechtliche Frage. Die Verzollung von Artikeln, die vom Importeur als Büstenhalter angemeldet und so vom Zollamt auch verzollt worden waren, sollte geprüft werden.
Meine Kollegin und ich haben uns die BHs vom Importeur zunächst einmal zeigen lassen. Er karrte gleich zwei große Kartons heran. 'Und das sollen Büstenhalter sein', dachten wir beide. Sie sahen aus wie das Oberteil eines Bikinis in spärlichster Ausführung. 'Solche Dinger habe ich schon mal gesehen', ging es mir durch den Kopf. Und zwar haben in einem Musical die dort auftretenden jungen Damen damit ihren Busen bedeckt. Ich betone bedeckt, nicht gehalten. Das waren sehr bunte, dreieckige Schnipsel, die ich eher als Phantasieschmuck oder Ziergegen-stand bezeichnet hätte.
Der Blick in die Augen meiner Kollegin bestätigte meine Zweifel, ob derartige 'Büstenbedecker' tatsächlich als Büstenhalter angesprochen werden können. Die Eingabe 'Büstenbedecker' in das Stichwortverzeichnis des Zolltarifs ergab keinen Treffer. Eine Ware mit dieser Bezeichnung war also nicht vorgesehen. Für Büstenhalter gibt es im Zolltarif jedoch eine bestimmte Tarifnummer. Erstaunt waren wir allerdings, was denn noch alles zu dieser Nummer gehört. Ich möchte Ihnen eine kleine Kostprobe geben. Vielleicht geht es Ihnen wie uns. Wir wussten nämlich gar nicht, was es so alles gibt: Hüftgürtel und Miederhosen, Korseletts und Korsettgürtel, Strumpfbandgürtel, Strumpfhalter und Strumpfbänder, Frauengürtel, Suspensorien, Leibbinden für Männer, Schlankheitsgürtel und Schwangerschaftsgürtel.
Ich muss zugeben, aus meinem Staunen wurde Verlegenheit. Die Kollegin klärte mich auf. Ihr grienender Gesichtsausdruck verriet, was sie dachte: 'Davon haben Männer eben keine Ahnung.' Haben sie aber doch und deshalb erläuterte ich ihr sofort, was unter einem Suspensorium zu verstehen ist: 'Das ist ein Trageverband zum Beispiel für den Hodensack; im Sport dient er dem Schutz der männlichen Geschlechtsteile.' Ich glaubte noch hinzufügen zu müssen, dass ich dies nicht aus eigener Erfahrung weiß. Die Information stamme von einem sachkundigen Sportkameraden.
Doch die entscheidende Frage blieb erst einmal unbeantwortet: 'Was ist ein Büstenhalter?' Zu unserem Glück ist im Zollrecht alles - oder besser fast alles - geregelt. In dem unnachahmlich klaren Behördendeutsch - Sie verstehen meinen selbstironischen Hinweis - liest sich die Vorschrift zum Büstenhalter so: 'Büstenhalter weisen folgende Merkmale auf: eine konvexe Form, durch die die Einzelbüste unterstützt, korrigiert und geformt wird. Eine Büstenhebung allein, ohne Unterstützung, Korrektur und Formung, reicht nicht aus. Die Ware muss für ein Tragen unmittelbar auf der Haut geeignet sein. Die verarbeitungstechnische Gestaltung kann u.a. darin bestehen, dass ein bis zur Brustspitze reichender Einnäher die konvexe Form gewährleistet und dass unmittelbar unter der Büste, der natürlichen Form nachgezeichnet, eine Naht eingebracht oder ein elastisches/unelastisches, gerüschtes oder glattes Band aufgenäht ist.'
Während meine Kollegin dies alles vorlas, begutachtete ich den BH und suchte nach entsprechenden Merkmalen. Ich will Ihnen nicht die gesamte Büstenhalter-Definition zumuten, denn die Beschreibung besteht aus weiteren fünf langen Sätzen. Darin ist zum Beispiel die Rede von thermoplastischer Verformung, von Spannung der Träger, kräftiges Band formt die Einzelbrust, durch versteifende Elemente wird eine konvexe Form erreicht usw.
Können Sie sich vorstellen, in ein Fachgeschäft zu gehen, um eine Ware mit dieser Beschreibung zu kaufen? Was würde man Ihnen wohl anbieten? Wahrscheinlich ein verständnisloses Achselzucken. Wir haben selbstverständlich die Vorschriften zu Ende gelesen. Dort heißt es schließlich: 'Zu dieser Tarifnummer gehören nicht Kleidungsstücke, die lediglich eine allgemeine Büstenhebung bewirken, jedoch die Einzelbrust nicht formen und korrigieren'.
Wir kamen schließlich zu der Auffassung, dass wir es nicht mit Büstenhaltern zu tun hatten. Ich kann mich nicht mehr erinnern, ob der eingeschaltete Gutachter die Artikel als Ziergegenstände oder Schmuckstücke oder gar als sonstige Kleidungsstücke bezeichnete. Auf jeden Fall waren sie zollfrei. Die Firma freute sich über den zu viel gezahlten Zoll, der ihr selbstverständlich wieder erstattet wurde.
Während meine Kollegin mich nach Hause fuhr, fragte sie mich: 'Kennen Sie eigentlich den Unterschied zwischen einem BH und einem Pulli?'
Ich Ahnungsloser war natürlich auf ihre Antwort gespannt: 'Der eine hält, was der andere verspricht.'